Das Statistische Bundesamt veröffentlicht erstmalig Zahlen zu wohnungslosen Menschen in institutionellen Einrichtungen. Die Erfassung ist Teil des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes. Zum Stichtag 31.01.2022 waren 178.000 wohnungslose Menschen institutionell untergebracht.

Das 2020 beschlossene Wohnungslosenberichterstattungsgesetz ist ein neues Werkzeug zur Erfassung der Wohnungslosigkeit in Deutschland. Es umfasst unter anderem differenzierte Statistiken zur Lage wohnungsloser Menschen, darunter die nun veröffentlichte Zahl derjenigen Menschen, die in Einrichtungen, Notschlafstellen und sonstigen Unterkünften Zuflucht gefunden haben. Ziel ist es, Notstände und Bedarfe zu erkennen und in konkrete Hilfen und strukturelle Verbesserungen zu überführen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) weist darauf hin, dass die Erfassung institutionell untergebrachter wohnungsloser Menschen nicht diejenigen Menschen berücksichtigt, die bei Familie oder Freunden oder in sonstigen Provisorien unterkommen, ebenso wenig wie Menschen, die auf der Straße leben. Diese Personengruppen sind wesentlich schwieriger zu erfassen, weil hier im Vergleich zu kommunalen oder freiverbandlichen Einrichtungen keine offiziellen Daten erfasst werden.

So kann die Gesamtzahl in Deutschland lebender wohnungsloser Personen nur geschätzt werden. Die BAG W geht für 2020 von etwa 417.000 Menschen aus.

Der Rheinische Verein betreibt im Petrusheim, im Clemens-Josef-Haus (Vellerhof) und im Benedikt-Labre-Haus neben anderen stationären Bereichen Plätze für die Wohnungslosenhilfe gemäß § 67 SGB XII und § 27b SGB XII. 2021 waren in den drei Einrichtungen zusammen durchschnittlich 224 Plätze dieses Bereichs belegt. Der Bedarf ist nach wie vor groß. Mit der neuen Einrichtung im ehemaligen Kloster Maria Frieden werden ab diesem Herbst weitere Plätze für wohnungslose Frauen hinzukommen.